Das Vogteier Transportunternehmen arbeitet ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend nach den jeweils gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und bei internationalen Transporten nach den Bestimmungen der CMR.
Mit Annahme eines Transportauftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche gesetzlichen sowie branchenspezifischen Vorschriften einzuhalten. Bei Transporten von Getreide, Lebensmitteln und Futtermitteln dürfen ausschließlich nach GMP+ FSA zertifizierte Unternehmen eingesetzt werden. Die entsprechenden Reinigungs- und Hygienestandards sind zwingend einzuhalten. Nicht zertifizierte Fahrzeuge oder Unternehmer werden nicht beladen. Verstöße gehen vollständig zu Lasten des Auftragnehmers.
Für alle Transporte dürfen nur Fahrzeuge mit sauberer, trockener und geruchsfreier Ladefläche eingesetzt werden. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch Verunreinigung, Feuchtigkeit oder ungeeignete Transportbedingungen entstehen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entsprechen.
Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Bei Verstoß wird der Frachtpreis um 50 % gekürzt. Vereinbarte Lade- und Entladezeiten sind verbindlich einzuhalten. Sonderbemerkungen auf dem Transportauftrag sind zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung behält sich der Auftraggeber vor, den Frachtpreis um 2,00 bis 5,00 EUR pro Tonne zu kürzen.
Alle für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach Transport per E-Mail einzureichen. Bei verspäteter Einreichung kann eine Bearbeitungsgebühr von 5 % erhoben werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Basis von maximal 27 Tonnen pro LKW-Ladung. Das Zahlungsziel wird auf dem Transportauftrag ausgewiesen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verzögerungen, Ablieferhindernisse oder sonstige Unregelmäßigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Standzeiten werden nur vergütet, sofern diese ordnungsgemäß gemäß HGB angezeigt wurden. Für erhebliche Gewichtsabweichungen zwischen Be- und Entladung haftet der Auftragnehmer und hat diese unverzüglich zu melden. Ein Transportauftrag gilt auch dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn keine schriftliche Bestätigung erfolgt, jedoch mit der Durchführung des Auftrages begonnen wurde.
Mit Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zum umfassenden Kundenschutz. Direkte Geschäftsbeziehungen mit Kunden des Auftraggebers sind untersagt. Ein Auftrag gilt auch ohne schriftliche Bestätigung als angenommen, sofern mit der Durchführung begonnen wurde.
Im Rahmen der Auftragsabwicklung werden personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Kontakt-, Auftrags- und Abrechnungsdaten. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung, Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch.